Krypto-Gesetz - 2025 Regulierungs-Updates und SPK-Vorschriften
Der Krypto-Sektor in der Türkei wurde mit dem Gesetz Nr. 7518 "Gesetz zur Ğnderung des Kapitalmarktgesetzes", das am 2. Juli 2024 in Kraft getreten ist, in einen rechtlichen Rahmen gebracht. In diesem Leitfaden werden wir das Krypto-Gesetz, SPK-Vorschriften und 2025 Regulierungs-Updates detailliert untersuchen.
🏛️ Gesetz Nr. 7518
Umfang des Gesetzes
Das am 2. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 7518 hat den rechtlichen Rahmen für Krypto-Vermögen geschaffen.
Zweck des Gesetzes:
- ✅ Krypto-Vermögensdienstleister zu regulieren
- ✅ Kundenschutz-Maßnahmen einzuführen
- ✅ Finanzielle Stabilität sicherzustellen
- ✅ Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Grundlegende Regelungen
1. Krypto-Vermögens-Definition
Das Gesetz definiert Krypto-Vermögen wie folgt:
"Krypto-Vermögen bezieht sich auf Vermögenswerte, die virtuell unter Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlicher Technologie erstellt werden, in elektronischer Umgebung geteilt und digital gespeichert werden, digital übertragen werden können, unabhängig davon, ob sie eine Gegenleistung haben, als Zahlungsinstrument verwendet werden können oder als Anlageinstrument bewertet werden können."
2. Krypto-Vermögensdienstleister-Definition
Krypto-Vermögensdienstleister bezieht sich auf Personen oder Organisationen, die folgende Aktivitäten durchführen:
- ✅ Krypto-Vermögenshandelsplattform-Betrieb
- ✅ Krypto-Vermögensverwahrungsdienst
- ✅ Krypto-Vermögenstransferdienst
- ✅ Andere von SPK bestimmte Dienste
3. Lizenzpflicht
- ✅ Krypto-Vermögensdienstleister müssen Lizenz von SPK erhalten
- ✅ Gründungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung müssen separat erhalten werden
- ✅ Betrieb ohne Lizenz ist verboten
📋 SPK-Vorschriften
1. Unternehmensstruktur-Anforderungen
Aktiengesellschaft-Anforderung:
- ✅ Krypto-Vermögensdienstleister müssen als Aktiengesellschaft (A.Ş.) gegründet werden
- ❌ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) wird nicht akzeptiert
- ❌ Andere Unternehmensformen werden nicht akzeptiert
Kapitalanforderungen:
- ✅ Mindestens [fiyat bilgisi kaldırıldı] Einlagekapital-Anforderung
- ✅ Kapital muss vollständig in bar sein
- ❌ Sacheinlagen werden nicht akzeptiert
- ✅ Alle Anteile müssen Namensaktien sein
Unternehmensbezeichnung:
- ✅ Bezeichnung muss "Krypto-Vermögenshandelsplattform"-Formulierung enthalten
2. Lizenzierungsprozesse
Gründungsgenehmigung:
-
Antragsunterlagen:
- Entwurf der Unternehmenssatzung
- Geschäftsplan und Machbarkeitsbericht
- Technischer Infrastrukturbericht
- Risikomanagementsystem
- Vorstandsinformationen
- Kapitalnachweis
-
Prüfungsprozess:
- SPK-Prüfung (3-6 Monate)
- Behebung von Mängeln
- Genehmigungsentscheidung
Betriebsgenehmigung:
-
Anforderungen:
- Informationssystem-Infrastruktur
- Kundenschutz
- KYC/AML-Systeme
- Personalkompetenz
-
Antragsprozess:
- Abschluss der Systemtests
- Antrag bei SPK
- Audit-Prozess
- Genehmigungsentscheidung
3. Kundenschutz-Maßnahmen
Segregation:
- ✅ Kundenvermögen müssen getrennt von Unternehmensvermögen gehalten werden
- ✅ Müssen in separaten Wallets gespeichert werden
- ✅ Unabhängige Buchhaltungsaufzeichnungen müssen geführt werden
Sicherheitsstandards:
- ✅ Cold-Wallet-Infrastruktur (95%+)
- ✅ Multi-Signatur-Systeme
- ✅ Physische Sicherheitsmaßnahmen
- ✅ Versicherungsschutz
Informationspflichten:
- ✅ Risikowarnungen
- ✅ Dienstleistungsbedingungen
- ✅ Gebührenplan
- ✅ Beschwerdeantragswege
🔒 MASAK-Vorschriften
Unter Gesetz Nr. 5549
Verpflichtungen:
Krypto-Vermögensdienstleister gelten als Verpflichtete nach dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche.
1. MASAK-Benachrichtigung:
- ✅ Krypto-Börsen werden ab 1. Mai 2025 MASAK benachrichtigen
- ✅ Benachrichtigung wird online erfolgen
- ✅ Benachrichtigung wird kontinuierlich aktualisiert
2. Verdachtsfallmeldung:
- ✅ Verdächtige Transaktionen müssen innerhalb von 24 Stunden an MASAK gemeldet werden
- ✅ Meldung wird online über das System erfolgen
- ✅ Meldung wird in Vertraulichkeit erfolgen
3. Kundenidentifikation (KYC):
- ✅ Identitätsprüfung ist obligatorisch
- ✅ Adressprüfung ist erforderlich
- ✅ Einkommensquelle-Erklärung (für bestimmte Limits)
- ✅ Kontinuierliche Überwachung muss durchgeführt werden
4. Aufzeichnungspflicht:
- ✅ Transaktionsaufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden
- ✅ Kundeninformationen müssen sicher gespeichert werden
- ✅ KVKK-Konformität muss sichergestellt werden
📊 KVKK-Vorschriften
Datenschutz
Gesetz Nr. 6698:
Krypto-Vermögensdienstleister gelten als Datenverantwortliche nach dem Datenschutzgesetz.
Verpflichtungen:
-
Informationspflicht:
- Welche Daten werden gesammelt?
- Warum werden Daten gesammelt?
- Mit wem werden Daten geteilt?
- Datenaufbewahrungsfristen
- Rechte (Zugriff, Berichtigung, Löschung)
-
Ausdrückliche Einwilligung:
- Ausdrückliche Einwilligung für Cookies
- Ausdrückliche Einwilligung für Newsletter
- Ausdrückliche Einwilligung für Marketing
-
Datensicherheit:
- Technische Maßnahmen
- Verwaltungsmaßnahmen
- Sicherheitsverletzungs-Benachrichtigung
-
Datenverantwortlicher-Benachrichtigung:
- Benachrichtigung an KVKK (falls erforderlich)
- Datenverarbeitungsaufzeichnungen
💰 Steuervorschriften
Aktueller Status
Ab 2025:
Es gibt keine klare Regelung bezüglich der Besteuerung von Gewinnen aus Krypto-Vermögen. Jedoch:
Körperschaftssteuer:
- ✅ 25% Körperschaftssteuer gilt für Unternehmensumsätze
- ✅ Provisionsumsätze sind steuerpflichtig
- ✅ Jahreserklärung muss abgegeben werden
MwSt:
- ✅ 18% MwSt gilt für Provisionsumsätze
- ✅ Quellensteuererklärung muss abgegeben werden
Einkommensteuer:
- ⚠️ Noch keine klare Regelung für einzelne Benutzer
- ⚠️ Regelung erwartet in der Zukunft
Erwartete Regelungen
2025-2026 Prognosen:
- 📋 Einkommensteuer-Regelung für Krypto-Vermögensgewinne
- 📋 Quellensteuer-Anwendung
- 📋 Erklärung-Pflicht
⚠️ Verbotene Praktiken
1. Verwendung als Zahlungsinstrument
Zentralbank-Regulierung (2021):
- ❌ Verwendung von Krypto-Vermögen als Zahlungsinstrument ist verboten
- ❌ Waren/Dienstleistungsverkäufe mit Kryptowährung ist verboten
- ✅ Investition und Handel sind frei
2. Betrieb ohne Lizenz
Gesetz Nr. 7518:
- ❌ Unlizenzierter Krypto-Vermögensdienst ist verboten
- ❌ Betrieb ohne Lizenz umfasst strafrechtliche Sanktionen
- ❌ Betrieb kann ausgesetzt werden
3. Vermischung von Kundenvermögen
Segregations-Regel:
- ❌ Kundenvermögen können nicht mit Unternehmensvermögen vermischt werden
- ❌ Kundenvermögen können nicht in Unternehmensgeschäften verwendet werden
- ❌ Verstoß umfasst strafrechtliche Sanktionen
📈 2025 Regulierungs-Updates
Erwartete Entwicklungen
1. SPK-Lizenzierungsprozesse:
- 📋 Ausstellung erster Lizenzen erwartet
- 📋 Klärung der Lizenzbedingungen
- 📋 Übergangszeitraum-Anwendungen
2. Steuervorschriften:
- 📋 Einkommensteuer für Krypto-Vermögensgewinne
- 📋 Erklärung-Pflicht
- 📋 Quellensteuer-Anwendung
3. MASAK-Anwendungen:
- 📋 1. Mai 2025 Benachrichtigungspflicht
- 📋 Verdachtsfall-Meldesysteme
- 📋 Audit-Prozesse
4. Internationale Konformität:
- 📋 Konformität mit FATF-Standards
- 📋 Konformität mit EU-Vorschriften (MiCA)
- 📋 Doppelbesteuerungs-Abkommen
🎯 Compliance-Empfehlungen
1. Proaktiver Ansatz
- ✅ Vorschriftenverfolgung (SPK, MASAK, KVKK)
- ✅ Regelmäßige Schulungen
- ✅ Interne Audits
- ✅ Externe Beratung
2. Dokumentation
- ✅ Geschäftsprozesse-Dokumentation
- ✅ Compliance-Berichte
- ✅ Audit-Aufzeichnungen
- ✅ Schulungsaufzeichnungen
3. Technische Infrastruktur
- ✅ KYC/AML-Systeme
- ✅ Sicherheitssysteme
- ✅ Berichtssysteme
- ✅ Überwachungssysteme
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Hinweis: Dieser Leitfaden wird kostenlos zu Informationszwecken bereitgestellt. Für den Zugang zu diesem Inhalt werden keine Gebühren erhoben.## Fazit
Das Krypto-Gesetz in der Türkei wurde mit Gesetz Nr. 7518 in einen rechtlichen Rahmen gebracht. Wichtige Punkte:
- ✅ SPK-Lizenzpflicht (Gründungs- + Betriebsgenehmigung)
- ✅ 50 Millionen TL Kapitalanforderung
- ✅ MASAK-Benachrichtigung (ab 1. Mai 2025)
- ✅ KVKK-Konformität obligatorisch
- ✅ Kundenschutz-Maßnahmen
- ✅ Segregation obligatorisch
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Gesetz Nr. 7518 und wann trat es in Kraft?
Gesetz Nr. 7518 "Gesetz zur Ğnderung des Kapitalmarktgesetzes" trat am 2. Juli 2024 in Kraft. Dieses Gesetz reguliert Krypto-Vermögensdienstleister in der Türkei und erfordert SPK (Kapitalmarktbehörde) Lizenzen, Kapitaladäquanz und Compliance mit regulatorischen Anforderungen.
Was erfordert Gesetz Nr. 7518 für Krypto-Unternehmen?
Gesetz Nr. 7518 erfordert, dass Krypto-Vermögensdienstleister SPK-Lizenzen (Gründungs- + Betriebserlaubnis) erhalten, ein Mindestkapital von 50 Millionen TL aufrechterhalten, MASAK-Benachrichtigung abschließen, KVKK (Datenschutz) einhalten, Kundenschutzmaßnahmen implementieren und Trennung von Kundenvermögen aufrechterhalten.
Was ist die SPK-Lizenzanforderung?
SPK-Lizenz ist für Krypto-Vermögensdienstleister unter Gesetz Nr. 7518 obligatorisch. Unternehmen müssen sowohl Gründungs- als auch Betriebserlaubnis von der Kapitalmarktbehörde erhalten. Der Lizenzprozess umfasst die Erfüllung von Kapitalanforderungen, Sicherheitsstandards und Compliance-Verpflichtungen.
Was ist MASAK-Benachrichtigung und wann ist sie erforderlich?
MASAK (Finanzintelligenzeinheit) Benachrichtigung ist für Krypto-Unternehmen ab dem 1. Mai 2025 obligatorisch. Unternehmen müssen AML/CFT (Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung) Systeme implementieren, verdächtige Transaktionen melden und Transaktionsaufzeichnungen wie gesetzlich vorgeschrieben aufbewahren.
Was ist die Mindestkapitalanforderung unter Gesetz Nr. 7518?
Die Mindestkapitalanforderung beträgt 50 Millionen Türkische Lira (TL) für Krypto-Vermögensdienstleister. Dieses Kapital muss vollständig eingezahlt und während des gesamten Betriebs aufrechterhalten werden. Zusätzliches Kapital kann basierend auf Geschäftsvolumen und Risikoprofil erforderlich sein.
Was passiert, wenn ein Krypto-Unternehmen Gesetz Nr. 7518 nicht einhält?
Nichteinhaltung kann zu Lizenzentzug, Geldstrafen, rechtlichen Sanktionen, Geschäftsschließung und strafrechtlicher Haftung für Führungskräfte führen. SPK hat die Befugnis, Betriebe auszusetzen, Geldstrafen zu verhängen und rechtliche Schritte einzuleiten. Unternehmen, die ohne Lizenzen operieren, stehen vor schweren Strafen.
Können ausländische Unternehmen Krypto-Dienste in der Türkei betreiben?
Ausländische Unternehmen können in der Türkei operieren, müssen aber Gesetz Nr. 7518 einhalten, SPK-Lizenzen erhalten, Kapitalanforderungen erfüllen und allen regulatorischen Verpflichtungen nachkommen. Ausländische Eigentumsbeschränkungen können gelten. Professionelle Rechtsberatung ist für ausländische Unternehmen unerlässlich.
Was ist Kundenv Vermögenstrennung unter Gesetz Nr. 7518?
Kundenv Vermögenstrennung erfordert, dass Krypto-Unternehmen Kundenvermögen von Unternehmensvermögen getrennt halten. Dies schützt Kundengelder im Falle von Unternehmensinsolvenz oder -bankrott. Trennung ist obligatorisch und muss jederzeit aufrechterhalten werden.
Was sind die Berichtsanforderungen für Krypto-Unternehmen?
Krypto-Unternehmen müssen regelmäßig an SPK berichten, Transaktionsaufzeichnungen führen, verdächtige Aktivitäten an MASAK melden, KVKK-Datenschutzanforderungen einhalten und Kundeninformationen wie gesetzlich vorgeschrieben bereitstellen. Berichtshäufigkeit und -inhalt hängen von Geschäftstyp und -volumen ab.
Wie stelle ich die Einhaltung des Krypto-Gesetzes in der Türkei sicher?
Um Compliance sicherzustellen, erhalten Sie SPK-Lizenz, schließen Sie MASAK-Benachrichtigung ab, halten Sie erforderliches Kapital aufrecht, implementieren Sie Sicherheitsmaßnahmen, etablieren Sie KYC/AML-Systeme, halten Sie KVKK ein, wahren Sie Kundenv Vermögenstrennung und erhalten Sie regelmäßige rechtliche und Compliance-Audits. Professionelle Unterstützung wird empfohlen.