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Krypto-Handelsunternehmen gründen - SPK-Vorschriften Leitfaden 2025

Krypto-Handelsunternehmen gründen - SPK-Vorschriften Leitfaden 2025 Die Gründung eines Krypto-Handelsunternehmens in der Türkei ist ein Prozess, der durch das Gesetz Nr. 7518 "Gesetz zur Ğnde...

Krypto-Handelsunternehmen gründen - SPK-Vorschriften Leitfaden 2025

Die Gründung eines Krypto-Handelsunternehmens in der Türkei ist ein Prozess, der durch das Gesetz Nr. 7518 "Gesetz zur Ğnderung des Kapitalmarktgesetzes" geregelt ist, das am 2. Juli 2024 in Kraft getreten ist. In diesem Leitfaden werden wir alle rechtlichen Anforderungen und Prozesse für die Gründung eines Krypto-Vermögensdienstleister-Unternehmens detailliert untersuchen.

🏛️ Rechtlicher Rahmen: Gesetz Nr. 7518

SPK-Regulierung

Mit dem am 2. Juli 2024 veröffentlichten Gesetz wurde ein klarer rechtlicher Rahmen für Krypto-Vermögensdienstleister geschaffen. Nach dieser Regelung:

  • ✅ Krypto-Vermögensdienstleister unterliegen der SPK-Aufsicht
  • Lizenzpflicht wurde eingeführt
  • Kapitalanforderungen wurden festgelegt
  • Kundenschutz-Maßnahmen wurden definiert

Umfang des Gesetzes

Nach Gesetz Nr. 7518 können Krypto-Vermögensdienstleister folgende Aktivitäten durchführen:

  1. Krypto-Vermögenshandelsplattform-Betrieb

    • Spot-Trading
    • P2P (Peer-to-Peer) Transaktionen
    • OTC (Over-the-Counter) Transaktionen
  2. Krypto-Vermögensverwahrungsdienst (Custody)

    • Hot-Wallet-Verwaltung
    • Cold-Wallet-Speicherung
    • Multi-Signatur-Systeme
  3. Krypto-Vermögenstransferdienst

    • Krypto-Vermögenstransfers
    • Wallet-Verwaltung
    • Blockchain-Transaktionen

📋 Unternehmensgründungsanforderungen

1. Unternehmensform-Anforderung

Nach Gesetz Nr. 7518:

  • ✅ Gründung als Aktiengesellschaft (A.Ş.) ist obligatorisch
  • ❌ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) wird nicht akzeptiert
  • ❌ Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften werden nicht akzeptiert

Begründung: Die Aktiengesellschaftsstruktur wird aufgrund hoher Kapitalanforderungen und Corporate-Governance-Standards bevorzugt.

2. Kapitalanforderungen

Mindest-Einlagekapital:

  • [fiyat bilgisi kaldırıldı] (Fünfzig Millionen Türkische Lira) Einlagekapital-Anforderung
  • Das Kapital muss vollständig in bar sein
  • Sacheinlagen werden nicht akzeptiert
  • Alle Anteile müssen Namensaktien sein

Kapitalausstattung:

SPK kann zusätzliche Kapitalausstattungsanforderungen für die Betriebsgenehmigung stellen. Diese Bedingungen:

  • Können je nach Handelsvolumen variieren
  • Hängen von Risikomanagementanforderungen ab
  • Müssen ausreichend sein, um Kundenvermögen zu schützen

3. Unternehmensbezeichnung

Obligatorische Formulierung:

Die Unternehmensbezeichnung muss die Formulierung "Krypto-Vermögenshandelsplattform" enthalten.

Beispielbezeichnungen:

  • "ABC Krypto-Vermögenshandelsplattform A.Ş."
  • "XYZ Krypto-Vermögensdienstleistungen A.Ş."

4. Anteilsstruktur

Anteilseigenschaften:

  • ✅ Müssen Namensaktien sein (können nicht öffentlich sein)
  • ✅ Müssen gegen Barzahlung ausgegeben werden
  • ❌ Sacheinlagen werden nicht akzeptiert
  • ❌ Können nicht öffentlich angeboten werden

📝 Lizenzierungsprozesse

1. Gründungsgenehmigung

Antrag bei SPK:

Um ein Krypto-Vermögensdienstleister-Unternehmen zu gründen, muss zunächst eine Gründungsgenehmigung von SPK eingeholt werden.

Antragsunterlagen (SPK-Mitteilung III-35/B.1 Artikel 8):

  1. Entwurf der Unternehmenssatzung

    • Bezeichnung mit "Krypto-Vermögenshandelsplattform"-Formulierung
    • Kapitalstruktur (50 Millionen TL)
    • Anteilsstruktur (Namensaktien, bar)
    • Geschäftstätigkeiten ausschließlich als von SPK genehmigte Aktivitäten
  2. Geschäftsplan und Machbarkeitsbericht

    • Marktanalyse
    • Wettbewerbsanalyse
    • Umsatzprognosen
    • Risikoanalyse
  3. Technischer Infrastrukturbericht

    • Software-Architektur
    • Sicherheitsmaßnahmen
    • Systemkapazität
    • Backup- und Notfallwiederherstellungspläne
  4. Risikomanagementsystem

    • Risikomanagement-Richtlinien
    • Internes Kontrollsystem
    • Compliance-Verfahren
    • Audit-Mechanismen
  5. Vorstandsinformationen

    • Lebensläufe der Vorstandsmitglieder
    • Compliance-Dokumente
    • Erfahrungs- und Kompetenznachweise
  6. Kapitalnachweis

    • Bankeinlagenbescheinigung
    • Kapitalverpflichtungsdokumente
    • Finanzstatusbericht

2. Betriebsgenehmigung

Nach Erhalt der Gründungsgenehmigung muss ein separater Antrag für die Betriebsgenehmigung gestellt werden.

Betriebsgenehmigungsanforderungen (SPK-Mitteilung III-35/B.1 Artikel 9):

  1. Informationssystem-Infrastruktur

    • Konformität mit Mitteilung Nr. VII-128.10 (Verfahren und Grundsätze zum Informationssystem-Management)
    • Konformität mit TÜBİTAK-Infrastrukturkriterien
    • Systemtests müssen abgeschlossen sein
    • Sicherheitstests müssen durchgeführt werden
    • Leistungstests müssen bestanden werden
    • Technische Integrationstests mit MKK (Zentrales Wertpapierdepot) müssen abgeschlossen sein
  2. Kundenschutz

    • Vertrag mit SPK-genehmigter Verwahrungsstelle
    • Cold-Wallet-Infrastruktur (95%+)
    • Sichere Speicherung privater Schlüssel (Mitteilung III-35/B.2)
    • Multi-Signatur-Systeme
    • Versicherungsschutz
    • Segregationssystem
    • Bankkonto-Eröffnung für Kundenbargeld
  3. KYC/AML-Systeme

    • Kundenidentifikationssystem (KYC)
    • Geldwäschebekämpfungssystem (AML)
    • Verdachtsfallmeldesystem
    • Risikobewertungsmodelle
  4. Personalkompetenz (SPK-Mitteilung III-35/B.1 Artikel 13-14):

    • Geschäftsführer: Mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in Kapitalmärkten, Informationsverarbeitung, Informationstechnologien oder Finanztechnologien
    • Geschäftsführer: Ansässig in der Türkei, Vollzeit, ausschließlich für diese Position beschäftigt
    • Personal: Mindestens 4-jährige Hochschulausbildung (Associate Degree ausreichend für Betriebspersonal)
    • Compliance-Beauftragter
    • Risikomanagement-Spezialist
    • Informationssicherheitsbeauftragter
    • Interner Prüfer
    • Internes Kontrollpersonal
    • Technisches Team

⚖️ Rechtliche Verpflichtungen

1. MASAK-Benachrichtigung

Unter Gesetz Nr. 5549:

Krypto-Vermögensdienstleister gelten als Verpflichtete nach dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche.

Verpflichtungen:

  • Benachrichtigung an MASAK (ab 1. Mai 2025 obligatorisch)
  • Verdachtsfallmeldung
  • Kundenidentifikation (KYC)-Verfahren durchführen
  • Aufzeichnungspflicht (mindestens 5 Jahre)
  • Compliance-Beauftragter ernennen

2. KVKK-Konformität

Datenschutzgesetz:

  • Informationspflicht muss erfüllt werden
  • Ausdrückliche Einwilligung muss eingeholt werden (wenn erforderlich)
  • Datensicherheitsmaßnahmen müssen ergriffen werden
  • Datenverarbeitungsaufzeichnungen müssen geführt werden
  • Datenverantwortlicher-Benachrichtigung muss erfolgen

3. Steuerverpflichtungen

Einkommensteuer:

Es gibt noch keine klare Steuerregelung für Gewinne aus Krypto-Vermögenstransaktionen. Jedoch:

  • ⚠️ Einkommensteuer ist wahrscheinlich (kann in Zukunft geregelt werden)
  • ⚠️ Quellensteuer kann anwendbar sein
  • MwSt gilt für Provisionsumsätze (18%)

Körperschaftssteuer:

Für Unternehmensumsätze:

  • Körperschaftssteuer wird mit 25% angewendet
  • Quellensteuererklärung muss abgegeben werden
  • Jahreserklärung muss abgegeben werden

🔒 Sicherheits- und Compliance-Anforderungen

1. Cybersicherheit

Obligatorische Maßnahmen:

  • ISO 27001-Zertifikat (empfohlen)
  • Penetrationstests (mindestens 2-mal pro Jahr)
  • Sicherheitsaudits (regelmäßig)
  • Cybersicherheitsversicherung (empfohlen)

2. Kundenschutz

Cold Wallet:

  • 95% der Mittel müssen in Cold Wallets gespeichert werden
  • Multi-Signatur-System muss verwendet werden
  • Geografische Verteilung (an verschiedenen Standorten)
  • Physische Sicherheitsmaßnahmen

Hot Wallet:

  • Mindestguthaben für tägliche Transaktionen
  • Automatisches Backup-System
  • Echtzeitüberwachung und Alarmsystem

3. Versicherung

Empfohlene Versicherungsarten:

  • Cybersicherheitsversicherung
  • Fehler- und Versäumnisversicherung
  • Kundenvermögensversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

📊 Prozessschritte

Schritt 1: Vorbereitung (1-2 Monate)

  1. Marktforschung

    • Wettbewerbsanalyse
    • Zielgruppenbestimmung
    • Geschäftsmodellentwicklung
  2. Rechtsberatung

    • SPK-Vorschriften-Überprüfung
    • Unternehmensstruktur-Bestimmung
    • Vertragsvorbereitungen
  3. Technische Vorbereitung

    • Softwareauswahl
    • Infrastrukturplanung
    • Sicherheitsstandards

Schritt 2: Unternehmensgründung (2-4 Wochen)

  1. Notariatsverfahren

    • Satzungsvorbereitung
    • Unterschriftserklärungen
    • Kapitalverpflichtungsdokumente
  2. Handelsregistereintragung

    • MERSİS-Registrierung
    • Handelsregistereintragung
    • Steueramt-Registrierung
  3. Bankverfahren

    • Unternehmenskonto-Eröffnung
    • Kapital-Einzahlung
    • Bankeinlagenbescheinigung

Schritt 3: SPK-Antrag (3-6 Monate)

  1. Gründungsgenehmigungsantrag

    • Dokumentenvorbereitung
    • Antrag bei SPK
    • Prüfungsprozess
    • Genehmigungsentscheidung
  2. Technische Infrastruktur-Einrichtung

    • Software-Installation
    • Sicherheitstests
    • Systemtests
  3. Betriebsgenehmigungsantrag

    • Abschluss der Systemtests
    • Antrag bei SPK
    • Audit-Prozess
    • Genehmigungsentscheidung

Schritt 4: Compliance-Systeme (1-2 Monate)

  1. MASAK-Benachrichtigung

    • Online-Benachrichtigung
    • System-Setup
    • Personalschulung
  2. KVKK-Konformität

    • Datenverantwortlicher-Benachrichtigung
    • Informationstexte
    • Sicherheitsmaßnahmen
  3. Weitere Genehmigungen

    • ISO-Zertifikate
    • Versicherungspolicen
    • Sicherheitszertifikate

Schritt 5: Start (1-2 Monate)

  1. Beta-Test

    • Begrenzter Benutzertest
    • Systemoptimierung
    • Sicherheitstests
  2. Live-Schaltung

    • Systemaktivierung
    • Benutzer-Onboarding
    • Überwachung und Optimierung

⚠️ Zu beachtende Punkte

❌ Verbotene Praktiken

  • ❌ Verwendung von Krypto-Vermögen als Zahlungsmittel
  • ❌ Betrieb ohne Lizenz
  • Vermischung von Kundenvermögen
  • Öffentliches Angebot (Anteile müssen Namensaktien sein)

✅ Rechtliche Praktiken

  • Krypto-Vermögenshandelsplattform-Betrieb
  • Verwahrungsdienst (Custody) anbieten
  • Portfolio-Management-Dienstleistungen
  • Beratungs-Dienstleistungen
  • Bildungs- und Content-Produktion

🎯 Empfehlungen für Erfolg

1. Professionelle Unterstützung erhalten

  • Rechtsberatung (SPK-Vorschriften-Experte)
  • Finanzberatung (Steuern und Buchhaltung)
  • Technische Beratung (Software und Sicherheit)
  • Compliance-Beratung (MASAK, KVKK)

2. Ausreichendes Kapital bereitstellen

  • 50 Millionen TL Mindestkapital
  • Zusätzliches Kapital (für Betriebskapital)
  • Reservefonds (für unerwartete Ausgaben)

3. Sicherheit priorisieren

  • Cybersicherheitsmaßnahmen
  • Cold-Wallet-Infrastruktur
  • Regelmäßige Audits
  • Versicherungsschutz

4. Kontinuierliche Compliance sicherstellen

  • Vorschriftenverfolgung (SPK, MASAK, KVKK)
  • Regelmäßige Schulungen
  • Interne Audits
  • Externe Audits

📞 Professionelle Unterstützung

Erhalten Sie professionelle Unterstützung für die Gründung eines Krypto-Handelsunternehmens:

Rechtsberatung (SPK-Vorschriften)
Unternehmensgründung (Notar, Handelsregister)
Lizenzierungsprozesse (SPK-Anträge)
Compliance-Systeme (MASAK, KVKK)
Technische Infrastruktur (Software, Sicherheit)

Kontakt:

  • 📧 iletisim@cesayazilim.com
  • 📞 +90 850 225 53 34
  • 💬 WhatsApp: Krypto-Unternehmensgründung

Hinweis: Dieser Leitfaden wird kostenlos zu Informationszwecken bereitgestellt. Für den Zugang zu diesem Inhalt werden keine Gebühren erhoben.## Fazit

Die Gründung eines Krypto-Handelsunternehmens in der Türkei ist ein umfassender Prozess, der durch Gesetz Nr. 7518 geregelt ist. Um erfolgreich zu sein:

  1. Ausreichendes Kapital (50 Millionen TL)
  2. Aktiengesellschaftsstruktur
  3. SPK-Lizenz (Gründungs- + Betriebsgenehmigung)
  4. MASAK-Benachrichtigung
  5. KVKK-Konformität
  6. Starke Sicherheitsinfrastruktur
  7. Professionelles Team

Folgen Sie aktuellen Vorschriften und erhalten Sie professionelle Unterstützung. Wir sind an Ihrer Seite! 🚀

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Cesa Software

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